Für wen das gilt
Der gesetzliche Urlaub steht allen zu, die bei Ihnen in einem Arbeitsvertrag arbeiten · Angestellte und Arbeiter, Teilzeitkräfte, auch geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge und Beschäftigte unter 18, und zwar so unregelmäßig oder gemittelt das Arbeitszeitmuster auch sein mag. Bei überlassenen Arbeitskräften (Arbeitskräfteüberlassung) trägt der Überlasser die Urlaubspflicht, nicht Sie als Beschäftiger. Keinen gesetzlichen Urlaub schulden Sie echten Selbständigen (Werkvertrag) oder freien Dienstnehmern · das Urlaubsgesetz gilt für sie nicht. Achten Sie auf die Einstufung: Ist die Beschäftigung in Wahrheit persönlich und weisungsgebunden, behandeln österreichische Gerichte die Person als Dienstnehmer mit vollem Anspruch.
Wie viele Tage müssen Sie gewähren
| Beschäftigte | Urlaub pro Arbeitsjahr | Grundlage |
|---|---|---|
| Regulärer Dienstnehmer | 5 Wochen · 30 Werktage · 25 Arbeitstage | § 2 UrlG |
| Nach 25 anrechenbaren Dienstjahren | 6 Wochen · 36 Werktage · 30 Arbeitstage | § 2 UrlG |
| Lehrlinge und Minderjährige | 5 Wochen · 30 Werktage | § 2 UrlG |
| Beschäftigte mit Behinderung | kein allgemeiner gesetzlicher Zusatzurlaub | Kollektivvertrag / Betriebsvereinbarung |
Die Werktage sind ein Erbe der 6-Tage-Woche und werden Montag bis Samstag gezählt · deshalb rechnet praktisch jede österreichische Quelle sofort um: 25 Arbeitstage bei der 5-Tage-Woche, 30 nach 25 Jahren. Für jedes andere Muster gilt Arbeitstage pro Woche mal 5 (bzw. mal 6 nach 25 Jahren). Teilzeit bekommt so dieselben 5 Wochen: eine 3-Tage-Woche ergibt 15 Tage, eine 2-Tage-Woche 10 · nie weniger als 5 Wochen des eigenen Musters.
Ein paar Punkte überraschen Arbeitgeber am häufigsten · jeder ist unten unter Was das Gesetz sagt im Detail belegt:
- Die 5 Wochen sind ein Mindestmaß, keine Obergrenze. Sie dürfen jederzeit mehr gewähren, und Kollektivverträge (die fast alle Beschäftigten der Privatwirtschaft erfassen) verbessern mitunter die Regeln zur 6. Woche oder legen Extratage fest · prüfen Sie den Kollektivvertrag Ihrer Branche, bevor Sie eine Regelung festlegen.
- Der Urlaubstermin wird vereinbart, nicht einseitig angeordnet · ein Anordnen von Urlaub per Weisung gibt es in Österreich nicht (§ 4 UrlG).
- Offener Urlaub wird automatisch übertragen und verjährt erst 2 Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstand · rund 3 Jahre Zeit, verlängert um eine Elternkarenz.
- Eine Ablöse in Geld ist nichtig, solange das Dienstverhältnis läuft · erst bei Beendigung zahlen Sie eine Urlaubsersatzleistung für offenen Urlaub aus.
- Österreichs 13 Feiertage (Arbeitsruhegesetz, bundesweit einheitlich) kommen obendrauf und verbrauchen nie einen Urlaubstag · der 24. und 31. Dezember zählen nicht dazu, viele Kollektivverträge stellen sie aber frei. Jeder darf zudem einen persönlichen Feiertag pro Urlaubsjahr aus seinem bestehenden Urlaub festlegen (3 Monate schriftliche Vorankündigung).
Genommene und offene Tage pro Person auf einen Blick
Book Time Off zeigt für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter die genommenen und die noch offenen Urlaubstage · die Salden aktualisieren sich mit jeder Buchung von selbst. Österreichs 13 Feiertage sind bereits hinterlegt, damit die Zählung stimmt.
Gratis testenWas das Gesetz sagt
Das Kernstück ist das Urlaubsgesetz (UrlG, BGBl 390/1976), flankiert vom Arbeitsruhegesetz (ARG) für die Feiertage und vom Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) für die Überlassung. Die wichtigsten Punkte, Paragraph für Paragraph.
§ 2 UrlG · Anspruch und Einheit
Jeder Dienstnehmer erhält 30 Werktage bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr, ansteigend auf 36 Werktage, sobald das 25. Dienstjahr vollendet ist. Werktage sind Montag bis Samstag, ein Erbe der 6-Tage-Woche · deshalb rechnet jede ernstzunehmende österreichische Quelle (WKO, Arbeiterkammer, AMS, das USP-Portal des Bundes) sofort um: 25 Arbeitstage bei der 5-Tage-Woche, 30 nach 25 Jahren. Für jedes andere Muster lautet die Faustregel Arbeitstage pro Woche mal 5 (bzw. mal 6 nach 25 Jahren). Das Urlaubsjahr ist das individuelle, mit dem Eintrittstag beginnende Arbeitsjahr; die Umstellung auf das Kalenderjahr ist per Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung möglich, mit Übergangsregeln, damit niemand Urlaub verliert.
§ 3 UrlG · Anrechnung von Vordienstzeiten
Für den Sprung auf 6 Wochen müssen Sie anrechnen: alle Zeiten bei Ihnen (Unterbrechungen unter 3 Monaten werden überbrückt, Lehrzeiten eingeschlossen), frühere Beschäftigung oder Selbständigkeit von jeweils mindestens 6 Monaten in Österreich oder (nach EU-Rechtsprechung) im weiteren EWR bis zu einer Obergrenze von 5 Jahren, Schulbildung über die Pflichtschule hinaus bis zu 4 Jahren und ein abgeschlossenes Studium bis zu 5 Jahren. Kombinierte Obergrenzen begrenzen das Stapeln: höchstens 7 Jahre für Vordienstzeiten plus Schule zusammen und höchstens 12 Jahre insgesamt, sobald das Studium hinzukommt. Das ist eine echt österreichische Falle für die Lohnverrechnung: Der Lebenslauf eines neuen Mitarbeiters kann die 6. Woche um Jahre vorziehen, und die Arbeiterkammer ermutigt Beschäftigte aktiv, diese Anrechnung geltend zu machen.
§ 2 Abs 2 UrlG · Anwartschaft und Wartezeit
In den ersten 6 Monaten des ersten Arbeitsjahres entsteht der Anspruch anteilig zur Dienstzeit; ab Beginn des 7. Monats steht der volle Jahresurlaub zur Verfügung. Ab dem zweiten Arbeitsjahr entstehen die gesamten 5 Wochen im Vorhinein am ersten Tag jedes neuen Arbeitsjahres. Eine Wartezeit nach dem ersten Jahr, wie es sie in Deutschland gibt, kennt das österreichische Recht nicht.
§ 4 UrlG · Vereinbarung und Teilung
Der Urlaubstermin ist zwischen Arbeitgeber und Dienstnehmer zu vereinbaren, unter Bedachtnahme auf die betrieblichen Erfordernisse und die Erholungsinteressen des Dienstnehmers (das Vereinbarungsprinzip). Das Gesetz erlaubt, den Urlaub in zwei Teilen zu verbrauchen, „doch muß ein Teil mindestens sechs Werktage betragen" (§ 4 Abs 3). Die Praxis toleriert den Verbrauch einzelner Tage, wenn der Dienstnehmer das wünscht, doch ein rein zerstückeltes Muster ohne echten Block steht im Spannungsverhältnis zum Erholungszweck des Gesetzes. Besteht ein Betriebsrat, gibt § 4 Abs 4 ein besonderes Verfahren: Verlangt ein Dienstnehmer mindestens 12 Werktage Urlaub 3 Monate im Voraus und kommt keine Einigung zustande, kann er unter Einbindung des Betriebsrats den Urlaub antreten, sofern der Arbeitgeber nicht zuvor das Gericht anruft.
§ 5 UrlG · Erkrankung während des Urlaubs
Erkrankt ein Mitarbeiter während des Urlaubs für mehr als 3 Kalendertage, wurde die Erkrankung nicht grob fahrlässig selbst herbeigeführt und meldet er sie und legt ein ärztliches Zeugnis vor, zählen die Krankheitstage nicht als Urlaub. Kürzere Erkrankungen (der Krankenstand von bis zu 3 Tagen) verbrauchen den Urlaub.
§ 6 UrlG · Urlaubsentgelt
Während des Urlaubs zahlen Sie das Urlaubsentgelt nach dem Ausfallsprinzip: Der Mitarbeiter muss das erhalten, was er bei Weiterarbeit verdient hätte, samt regelmäßiger Überstunden sowie Schicht- und Erschwerniszulagen. Der Generalkollektivvertrag füllt die Mechanik: ein Durchschnitt aus 13 voll gearbeiteten Wochen für Akkord- und Leistungslohn, ein 12-Monats-Durchschnitt für Provisionen und die Zahlung im Vorhinein zu Urlaubsbeginn. Aufwandsnahe Posten (Fahrtkostenersatz, Taggeld) fallen weg. Der bekannte österreichische Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration (das 13. und 14. Gehalt) stehen nicht im Urlaubsgesetz · sie kommen aus den Kollektivverträgen, weshalb nahezu jeder Beschäftigte sie bekommt, die rechtliche Grundlage aber der Kollektivvertrag Ihrer Branche ist, nicht das Gesetz.
§ 4 Abs 5 UrlG · Verjährung
Der Urlaubsanspruch verjährt 2 Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist · das gibt den Mitarbeitern rund 3 Jahre, um jeden Jahresurlaub zu verbrauchen; die Frist verlängert sich um die Dauer einer in Anspruch genommenen Elternkarenz. Über das Gesetz hinaus bedeutet die EU-Rechtsprechung zum Jahresurlaub, dass Sie Ihre Mitarbeiter aktiv zum Verbrauch auffordern und sie rechtzeitig warnen sollten, dass der Urlaub andernfalls verfällt · die Arbeiterkammer weist Beschäftigte bereits darauf hin, dass Urlaub ohne eine solche Aufforderung nicht verfallen soll. Behandeln Sie „früh und schriftlich auffordern" als Maßstab.
§ 7 UrlG · keine Ablöse
Vereinbarungen, die den Urlaub während eines laufenden Dienstverhältnisses durch Geld ersetzen, sind nichtig. Urlaub ist zum Verbrauchen da; Geld kommt erst bei Beendigung ins Spiel.
§ 10 UrlG · Beendigung und Urlaubsersatzleistung
Bei Beendigung schulden Sie eine Urlaubsersatzleistung: für das laufende Urlaubsjahr die Zahlung für offenen Urlaub im Verhältnis zur in diesem Jahr zurückgelegten Dienstzeit (bereits verbrauchter Urlaub wird angerechnet); für offenen Urlaub aus Vorjahren die Zahlung in voller Höhe. Zwei für Arbeitgeber relevante Feinheiten. Erstens: Die alte Regel, wonach ein ohne wichtigen Grund vorzeitig austretender Dienstnehmer nichts erhält (§ 10 Abs 2), wurde vom EuGH in job-medium (C-233/20) für den EU-Mindesturlaub gekippt · selbst nach unberechtigtem vorzeitigem Austritt müssen Sie den aliquoten EU-Mindesturlaub von 4 Wochen auszahlen, und nur die österreichische 5. (und 6.) Woche entfällt · eine Aufteilung, die der OGH bestätigt und der Gesetzgeber inzwischen ins Gesetz übernommen hat. Zweitens: Hat der Mitarbeiter bis zum Beendigungstag mehr als seinen aliquoten Anteil verbraucht, können Sie das Zuviel nicht zurückfordern · außer bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt oder verschuldeter Entlassung.
ARG §§ 7-9 · Feiertage
Das Arbeitsruhegesetz zählt 13 bundesweite Feiertage auf (1. und 6. Jänner, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 15. August, 26. Oktober, 1. November, 8. Dezember, 25. und 26. Dezember). Der 24. und 31. Dezember sind keine gesetzlichen Feiertage, viele Kollektivverträge stellen sie aber frei (oft ab Mittag). Für einen Feiertag, der auf einen geplanten Arbeitstag fällt, behalten die Mitarbeiter das volle Entgelt (Feiertagsentgelt); wer an ihm arbeitet, erhält zusätzlich das Feiertagsarbeitsentgelt. Seit 2019 lässt § 7a ARG jeden Mitarbeiter einen persönlichen Feiertag pro Urlaubsjahr bestimmen: einen selbst gewählten Tag des bestehenden Urlaubs, einseitig mit 3 Monaten schriftlicher Vorankündigung festgelegt · verlangen Sie dennoch Arbeit an diesem Tag, wird sie doppelt bezahlt und der Urlaubstag bleibt erhalten. Das trat nach einem EuGH-Diskriminierungsurteil an die Stelle des früheren Karfreitags für bestimmte Konfessionen.
AÜG · Arbeitskräfteüberlassung
Der Überlasser ist der rechtliche Arbeitgeber und schuldet den Urlaub; während einer Überlassung gelten die Regeln des Beschäftigers zu Arbeitszeit und freien Tagen, und die überlassene Arbeitskraft ist bei Urlaub und sonstigen freien Tagen gleich zu behandeln.
Behinderung (BEinstG und Kollektivverträge)
Einen allgemeinen gesetzlichen Zusatzurlaub für Beschäftigte mit Behinderung gibt es in Österreich nicht · das Sozialministeriumservice und die Arbeiterkammer halten fest, dass ein Zusatzurlaub für begünstigte behinderte Dienstnehmer nur besteht, wo ihn ein Kollektivvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine Dienstordnung vorsieht (typischerweise 2 bis 6 Extratage, wo es ihn gibt).
Wer nicht erfasst ist
Freie Dienstnehmer und echte Selbständige haben keinen Anspruch nach dem Urlaubsgesetz, keine Entgeltfortzahlung im Krankenstand und keine Kollektivvertragsdeckung; ihr Schutz ist vertraglich. Das Risiko der Fehleinstufung liegt bei Ihnen · beurteilen Sie die Substanz der Beziehung, nicht die Bezeichnung im Vertrag. Der maßgebliche und geltende Gesetzestext steht im RIS (ris.bka.gv.at).
Häufige Fragen
Wie viel Urlaub muss ich meinen Mitarbeitern gewähren?
Mindestens 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr. Das Urlaubsgesetz schreibt 30 Werktage (Montag bis Samstag gezählt), das sind 25 Arbeitstage bei der üblichen 5-Tage-Woche. Nach 25 anrechenbaren Dienstjahren steigt der Anspruch auf 6 Wochen (36 Werktage · 30 Arbeitstage).
Bekommt Teilzeit weniger Urlaub?
Nein. Teilzeitkräfte bekommen dieselben 5 Wochen, ausgedrückt in ihren eigenen Arbeitstagen: Arbeitstage pro Woche mal 5. Eine 3-Tage-Woche ergibt 15 Tage, eine 2-Tage-Woche 10 Tage. Auch geringfügig Beschäftigte sind erfasst.
Zählen Feiertage als Urlaubstage?
Nein. Österreich hat 13 gesetzliche Feiertage nach dem Arbeitsruhegesetz, bundesweit einheitlich. Sie sind bezahlte freie Tage zusätzlich zum Urlaub. Ein Feiertag, der auf einen Arbeitstag fällt, verbraucht nie einen Urlaubstag.
Wann verjährt nicht genommener Urlaub?
Nicht genommener Urlaub wird automatisch übertragen und verjährt erst 2 Jahre nach Ende jenes Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist · also rund 3 Jahre Zeit. Elternkarenz verlängert diese Frist. Nach der EU-Rechtsprechung sollten Sie Ihre Mitarbeiter rechtzeitig und schriftlich auffordern, den Urlaub vorher zu verbrauchen.
Muss ich beim Austritt offenen Urlaub auszahlen?
Ja. Bei Beendigung schulden Sie eine Urlaubsersatzleistung für nicht genommenen, nicht verjährten Urlaub (§ 10 UrlG). Selbst bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt bleibt seit dem EuGH-Urteil job-medium der aliquote Anteil des EU-Mindesturlaubs von 4 Wochen erhalten.
Darf ich statt Urlaub Geld auszahlen, solange das Dienstverhältnis läuft?
Nein. Vereinbarungen, die den Urlaub während des laufenden Dienstverhältnisses durch Geld ersetzen, sind nichtig (§ 7 UrlG). Urlaub ist zum Verbrauchen da · Geld kommt erst bei Beendigung ins Spiel.
Wann steigt der Urlaub auf 6 Wochen?
Nach 25 anrechenbaren Dienstjahren gebührt die 6. Urlaubswoche · 36 Werktage bzw. 30 Arbeitstage. Anrechenbare Vordienstzeiten, Schulbildung und ein abgeschlossenes Studium können die 6. Woche innerhalb der gesetzlichen Obergrenzen deutlich früher auslösen (§§ 2 und 3 UrlG).
Quellen
- WKO · Urlaubsanspruch · Anspruch, Umrechnung Werktage/Arbeitstage, Teilzeit-Aliquotierung, Anrechnung samt kombinierter Obergrenzen, Verjährung
- Arbeiterkammer · So viel Urlaub bekommen Sie · 5 Wochen pro Arbeitsjahr, Anwartschaft im ersten Jahr, 6. Woche und Anrechnungsgrenzen, geringfügig Beschäftigte, Verjährung und Aufforderung
- AMS · Urlaubsanspruch in Österreich · 5 Wochen, 25 Arbeitstage bei der 5-Tage-Woche, 30 Werktage bei der 6-Tage-Woche
- USP.gv.at · Urlaub · Arbeitgeber-Zusammenfassung: zwingendes Recht, Vereinbarungsprinzip, Erkrankung im Urlaub, Teilung, Auszahlung bei Beendigung
- Urlaubsgesetz § 4 (jusline) · Vereinbarung des Termins, 6-Werktage-Teilungsregel, Betriebsratsverfahren, 2-jährige Verjährung
- Urlaubsgesetz § 10 (jusline) · Urlaubsersatzleistung, Fälle des Rückforderungsausschlusses bei zu viel verbrauchtem Urlaub
- WKO · Urlaubsersatzleistung bei unberechtigtem Austritt · EuGH job-medium, OGH-Folgeentscheidung und gesetzliche Verankerung (4-Wochen-Mindesturlaub bleibt)
- WKO · Urlaubsentgelt · Ausfallsprinzip, Durchschnitte des Generalkollektivvertrags, Zahlung im Vorhinein, Urlaubszuschuss ist kollektivvertraglich
- WKO · Arbeiten an Feiertagen · die 13 gesetzlichen Feiertage, 24./31. Dezember ausgenommen, Feiertagsentgelt
- Arbeitsruhegesetz § 7a (jusline) · persönlicher Feiertag: ein Tag des bestehenden Urlaubs, 3 Monate schriftliche Vorankündigung, doppeltes Entgelt plus erhaltener Urlaubstag bei Arbeit
- WKO · Ansprüche der überlassenen Arbeitskraft · Überlasser ist der Arbeitgeber; Gleichbehandlung beim Urlaub während der Überlassung
- WKO · Freier Dienstvertrag (arbeitsrechtlich) · das Urlaubsgesetz gilt für freie Dienstnehmer nicht
- Sozialministeriumservice · Zusatzurlaub · Extraurlaub für begünstigte behinderte Beschäftigte nur bei kollektiv- oder betriebsvertraglicher Grundlage
Urlaub ohne E-Mail-Ketten und Rätselraten
Anträge kommen vom Handy, Sie genehmigen mit einem Tippen, und der Teamkalender zeigt Überschneidungen, bevor sie entstehen. Pro Abteilung legen Sie bei Bedarf fest, wie viele gleichzeitig frei sein dürfen · so bleibt der Betrieb besetzt.
Gratis testen