Wie viele Ferientage stehen mir zu?

Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt vier Wochen pro Jahr, bei einer Fünftagewoche üblicherweise 20 Tage. Arbeitnehmende unter 20 Jahren haben mindestens fünf Wochen.

Darf ich Restferien gesetzlich ins nächste Jahr übertragen?

Ja, nicht bezogene Ferientage werden grundsätzlich ins nächste Jahr übertragen. Sie gehen bei privaten Arbeitsverhältnissen nicht allein wegen des Jahreswechsels verloren.

Wie viele Ferientage darf ich übertragen?

Der gesamte offene gesetzliche Ferienanspruch kann übertragen werden. Für private Arbeitsverhältnisse gibt es keine gesonderte jährliche Höchstzahl.

Verfallen übertragene Restferien?

Restferien sollen spätestens im Dienstjahr nach ihrer Entstehung bezogen werden. Der zugrunde liegende Ferienanspruch unterliegt davon getrennt grundsätzlich einer fünfjährigen Verjährungsfrist.

Was passiert mit ungenutzten Restferien nach Ablauf der Frist?

Der Ferienanspruch kann nach Ablauf der fünfjährigen Frist verjährt sein. Während das Arbeitsverhältnis besteht, darf er grundsätzlich nicht durch Geld abgegolten werden.

Was das Gesetz regelt

Private Arbeitsverhältnisse richten sich hauptsächlich nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch. Es sieht mindestens vier Ferienwochen vor, für Arbeitnehmende unter 20 Jahren fünf Wochen. Ferien sollen grundsätzlich im betreffenden Dienstjahr und spätestens im folgenden Dienstjahr gewährt werden; während des Arbeitsverhältnisses dürfen sie nicht einfach durch Geld ersetzt werden. Davon zu unterscheiden ist die Verjährung des zugrunde liegenden Anspruchs, für die grundsätzlich eine Frist von fünf Jahren gilt. Die Regeln für Staatsangestellte sind separat geregelt.

Quellen und weiterführende Informationen