Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?

Bei einer Fünftagewoche beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 20 Arbeitstage pro Jahr. Das Bundesurlaubsgesetz nennt 24 Werktage bei einer Sechstagewoche; Arbeits- und Tarifverträge gewähren häufig mehr.

Darf ich Resturlaub gesetzlich ins nächste Jahr übertragen?

Ja, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe den Urlaub im laufenden Jahr verhindert haben. Ohne einen solchen Grund soll der Urlaub grundsätzlich im selben Kalenderjahr genommen werden.

Wie viele Urlaubstage darf ich übertragen?

Für den gesetzlichen Resturlaub gibt es keine gesonderte Höchstzahl. Der noch offene gesetzliche Anspruch wird übertragen, soweit die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Verfällt übertragener Resturlaub?

Ja, übertragener Urlaub verfällt grundsätzlich mit Ablauf des 31. März des Folgejahres. Bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit kann stattdessen eine Frist von 15 Monaten gelten.

Was passiert mit ungenutztem Resturlaub nach Ablauf der Frist?

Der Urlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber konkret zum Urlaub aufgefordert, rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen und die Inanspruchnahme tatsächlich ermöglicht hat. Ohne diese Mitwirkung bleibt der Anspruch grundsätzlich bestehen.

Was das Gesetz regelt

§ 3 Bundesurlaubsgesetz sieht 24 Werktage Mindesturlaub bei einer Sechstagewoche vor, entsprechend 20 Arbeitstagen bei einer Fünftagewoche. Nach § 7 ist eine Übertragung nur bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen vorgesehen; der Urlaub ist dann grundsätzlich bis zum 31. März zu nehmen. Die Rechtsprechung verlangt außerdem eine klare Aufforderung und einen rechtzeitigen Hinweis des Arbeitgebers. Für lang andauernde Krankheit gelten besondere Grundsätze, häufig mit einer 15-monatigen Frist.

Quellen und weiterführende Informationen