Wie viele Ferientage stehen mir zu?

Arbeitnehmende haben mindestens vier Ferienwochen pro Dienstjahr, bei einer Fünftagewoche üblicherweise 20 Tage. Bis zum vollendeten 20. Altersjahr beträgt der Mindestanspruch fünf Wochen.

Darf ich Restferien gesetzlich ins nächste Jahr übertragen?

Ja, nicht bezogene Ferientage werden grundsätzlich weitergeführt. Der Anspruch endet nicht automatisch am Ende des Kalender- oder Dienstjahres.

Wie viele Ferientage darf ich übertragen?

Sämtliche offenen Ferientage können übertragen werden. Für den gesetzlichen Anspruch besteht keine separate jährliche Obergrenze.

Verfallen übertragene Restferien?

Ferienansprüche unterliegen grundsätzlich einer fünfjährigen Verjährungsfrist. Die genaue Berechnung hängt davon ab, wann der jeweilige Anspruch fällig wurde.

Was passiert mit ungenutzten Restferien nach Ablauf der Frist?

Der Anspruch kann nach fünf Jahren verjährt sein. Während eines laufenden Arbeitsverhältnisses dürfen Ferien grundsätzlich nicht durch eine Geldleistung ersetzt werden.

Was das Gesetz regelt

Art. 329a ff. des Obligationenrechts sichern mindestens vier Ferienwochen pro Dienstjahr, bis zum vollendeten 20. Altersjahr fünf Wochen. Ferien sollen der Erholung dienen und deshalb grundsätzlich tatsächlich bezogen statt während des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden. Offene Ansprüche werden weitergeführt. Für arbeitsrechtliche Forderungen wie Ferienansprüche wird im Allgemeinen die fünfjährige Verjährung nach Art. 128 OR angewandt.

Quellen und weiterführende Informationen