Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?

Bei einer Fünftagewoche stehen grundsätzlich 25 Arbeitstage pro Urlaubsjahr zu. Nach 25 anrechenbaren Dienstjahren erhöht sich der Anspruch auf 30 Arbeitstage.

Darf ich Resturlaub gesetzlich ins nächste Jahr übertragen?

Ja, nicht verbrauchter Urlaub wird grundsätzlich automatisch in das nächste Urlaubsjahr übertragen. Eine besondere Vereinbarung ist dafür normalerweise nicht erforderlich.

Wie viele Urlaubstage darf ich übertragen?

Der gesamte offene Urlaub kann übertragen werden. Das Urlaubsgesetz legt keine eigene jährliche Höchstzahl für die Übertragung fest.

Verfällt übertragener Resturlaub?

Ja, der Anspruch verjährt grundsätzlich zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Dadurch können praktisch Ansprüche aus bis zu drei Urlaubsjahren nebeneinander bestehen.

Was passiert mit ungenutztem Resturlaub nach Ablauf der Frist?

Der Anspruch kann durch Verjährung verloren gehen, aber nur wenn der Arbeitgeber den Verbrauch tatsächlich ermöglicht und rechtzeitig vor dem drohenden Verlust gewarnt hat. Die Umstände des Einzelfalls bleiben entscheidend.

Was das Gesetz regelt

Das Urlaubsgesetz gewährt grundsätzlich fünf Wochen Urlaub. Bei einer Fünftagewoche sind das 25 Arbeitstage, nach 25 anrechenbaren Dienstjahren sechs Wochen beziehungsweise 30 Arbeitstage. Offene Ansprüche gehen automatisch weiter. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt nach Ende des Urlaubsjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Deshalb wird in der Praxis oft von einem Drei-Jahres-Zeitraum gesprochen, obwohl das Gesetz die Frist anders formuliert.

Quellen und weiterführende Informationen